Nutzungsrechte Produktbilder
Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten an Produktbildern
Durch Bestätigung, stimmt der Nutzer von MIGFOPortals/OBOFoodportals folgenden Bestimmungen zu:
MIGFO GmbH | Made in Germany Food wird nachfolgend als Shop-Betreiber bezeichnet. Der Produktbilder-Zulieferer nachfolgend als Lieferant.
Präambel
Der Shop-Betreiber bietet durch das vertragliche Bereitstellen von OBOfood dem Lieferanten die Möglichkeit auf einem stetig wachsenden Handelssektor seine Produkte anzubieten. Dabei steht der Lieferant mit dem Shop-Betreiber in einer stetigen Geschäftsbeziehung.
Der Shop-Betreiber vertreibt die Produkte des Lieferanten im Onlinehandeln. Zur Bewerbung der Produkte auf OBOfood stellt bzw. stellte der Lieferant dem Shop-Betreiber diverse Lichtbilder seiner Produkte (im Folgenden "Lichtbilder") zur Verfügung.
Der Shop-Betreiber verwendet diese Lichtbilder in seinen Werbematerialien (z.B. in Katalogen, Flyern, Journalen, etc.) sowie im Rahmen seiner Internet-Präsenz, im Webshop und seinen Social Media Portalen.
Mit dieser Vereinbarung beabsichtigen die Vertragsparteien die Nutzungsrechte an den gegenständlichen Lichtbilder zu regeln und zu Dokumentieren.
1. Rechteeinräumung - Werknutzungsbewilligung
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Der Lieferant gewährt dem Shop-Betreiber hiermit ein nicht-ausschließliches, widerrufliches, übertragbares, sublizenzierbares für die Dauer der Geschäftsbeziehung zeitlich beschränktes Nutzungsrecht an jenen Lichtbilder, die der Lieferant dem Shop-Betreiber
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bereits vor Unterfertigung dieser Vereinbarung übermittelt hat und vom Shop-Betreiber für Werbezwecke genutzt wurden; und
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die der Lieferant vor oder nach Unterfertigung dieser Vereinbarung übermittelt (hat) und vom Shop-Betreiber aktuell oder künftig genutzt werden.
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Das Vertragsgebiet ist Deutschland
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Der Shop-Betreiber ist berechtigt, die Lichtbilder - soweit erforderlich und dadurch die Originalität und Qualität nicht beeinträchtigt wird- unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts - geringfügig (z.B. die Änderung der Größenverhältnisse) zu bearbeiten. Die Kolorierung, Retuschierung, Auswahl eines Ausschnitts und die Verfremdung der Lichtbilder sowie die Erstellung von Fotomontagen, bedarf der vorherige Zustimmung des Lieferanten. Im Zweifel verpflichtet sich der Shop-Betreiber zur Einholung einer Zustimmung des Lieferanten.
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Die Rechteinräumung gemäß Punkt 1.1. erstreckt sich auch auf erfolgte Nutzungen in der Vergangenheit und bezieht sich auf sämtliche derzeit und künftig bekannte Nutzungsarten, einschließlich die Nutzung in soziale Medien. Das Nutzungsrecht war und ist inhaltlich jedoch auf Werbemaßnahmen für Produkte des Lieferanten beschränkt.
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Das Recht zur Sublizenzierung ist auf den Shop-Betreiber und die im Zeitpunkt der Sublizenzierung verbundenen Unternehmen des Shop-Betreiber beschränkt.
2. Urheberbezeichnung
Ein allenfalls auf den Lichtbilder angebrachter Copyright-Vermerk darf nicht entfernt werden. Der Shop-Betreiber ist überdies nicht berechtigt, die Bilder mit einem Copyright-Hinweis seiner Firma zu versehen.
3. Lizenzgebühr
Die Erteilung der Werknutzungsbewilligung an den Shop-Betreiber erfolgt unentgeltlich.
4. Gewährleistung / Haftung
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Der Lieferant erklärt,
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dass er berechtig ist, über die Lichtbilder zu verfügen;
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ihm bei Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch die Parteien keine Rechte Dritter bekannt sind, die den nach diesem Vertrag einzuräumenden Nutzungsrechten entgegenstehen würden; und
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ihm in Bezug auf die Lichtbilder keine Rechtsmängel, eine Abhängigkeit von Schutzrechten Dritter oder Angriffe Dritter gegen die Lichtbilder bekannt sind.
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Eine weitergehende Haftung übernimmt der Shop-Betreiber nicht. Er übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für die kaufmännische Verwertbarkeit der Lichtbilder.
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Jegliche weitere Haftung des Shop-Betreiber für sonstige Sach- und Rechtmängel ist ausgeschlossen.
5. Vertragslaufzeit / Kündigung / Folgen der Beendigung
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Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und gilt für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Das Recht zur außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt - neben den in dieser Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Umständen - insbesondere dann vor, wenn der Lieferant gegen eine wesentliche vertragliche Verpflichtung aus dieser Vereinbarung verstößt und nach schriftliche Anzeige des Verstoßes durch den Shop-Betreiber den Verstoß nicht innerhalb von 28 Tage ausräumt.
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Jede Kündigung hat zur ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen.
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Im Falle der Kündigung dieser Nutzungsvereinbarung sowie bei Beendigung der Geschäftsbeziehung wird der Shop-Betreiber die Nutzung der Lichtbilder umgehend einstellen und die Lichtbilder unwiederbringlich löschen bzw. vernichten. Bereits hergestellte physische Werbematerialien dürfen in jedem Fall noch aufgebraucht werden.
6. Schlussbestimmungen
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Es gilt Deutsches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Erfüllungsort für alle sich aus oder in Zusammenhangt mit dieser Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen und Leistungen ist Bremen. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben oder auf deren Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden ausschließlich vor dem sachlich zuständigen Gericht am Sitz des Kunden entschieden.
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Durch den Abschluss dieser Vereinbarung werden die Rahmenbedingungen für die Nutzung der Lichtbilder durch den Shop-Betreiber abschließend geregelt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Jede Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform, dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
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Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden. wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen tritt eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung, die dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zwecke am nächsten kommt.
Bremen, den 22.11.2021